
Die Tanzcafé-Arlberg-Music-Festival Konzerte finden alle bei freiem Eintritt statt und können von allen ohne Voranmeldung besucht werden. Es gilt das Prinzip „first come first serve“. Wir empfehlen, rechtzeitig vor Ort zu sein.
Die Konzerte im Skigebiet sind über die Skilifte zu erreichen. Personen, die keine Skipässe oder Tageskarten besitzen, können für die Konzerte im Skigebiet auch Einzelfahrten lösen.
In den teilnehmenden Gastronomie-Betrieben ist es möglich, einen Tisch zu reservieren. Siehe dazu hier. Eine Tisch-Reservierung ist jedoch keine Voraussetzung für den Konzertbesuch.
Ist die Teilnahme an den Konzerten kostenlos?
Ja, die Konzerte des Tanzcafé Arlberg Music Festivals sind alle kostenlos zugänglich. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Es gilt das Prinzip „First come, first serve“. Wir empfehlen, rechtzeitig vor Ort zu sein.
Wie erreiche ich die Konzerte im Skigebiet?
Die Konzerte im Skigebiet sind über die Skilifte erreichbar.
- Wenn Sie keinen Skipass oder keine Tageskarte besitzen, können Sie für die Konzerte im Skigebiet Einzelfahrten lösen.
Kann ich in den Gastronomiebetrieben einen Tisch reservieren?
Ja, in den teilnehmenden Gastronomiebetrieben ist eine Tischreservierung möglich.
à Tischreservierung hier ( https://www.tanzcafe-arlberg.com/de/locations-und-festivalpartner )
Eine Reservierung ist jedoch keine Voraussetzung für den Konzertbesuch.
Wo gilt die Haus- oder Platzordnung?
Die Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung „Tanzcafé Arlberg Music Festival“ (nachfolgend „Veranstaltung“) in allen Veranstaltungsstätten:
- Festivalbühne St. Anton (vor Tourismusverband St. Anton)
- Festivalbühne Lech (Rüfiplatz)
die veranstaltet durch Lech Zürs Tourismus GmbH und Tourismusverband St. Anton (nachfolgend "Veranstalterin") und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher:innen, Veranstalter:in und deren Mitarbeiter:innen oder von diesen beauftragte Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an den Eingängen/ Zugängen gut sichtbar angeschlagen.
Wann gilt die Haus- oder Platzordnung?
Die Hausordnung gilt während der gesamten Veranstaltungsdauer:
- Einlass bei den Festivalbühnen ist jeweils 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Das ist in Lech ab 14 Uhr, in St. Anton ab 15 Uhr. - Einlassbeginn: täglich um 13:30 Uhr
- Gültig bis eine Stunde nach Programmende bzw. bis die letzte Person das Gelände verlassen hat.
An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen, insbesondere Warte- und Anstellflächen vor der Veranstaltungsstätte.
Welche Gegenstände sind auf dem Festivalgelände verboten?
Auf dem gesamten Festivalgelände sind folgende Gegenstände verboten:
- Spiegelreflexkameras, Videokameras oder andere professionelle Aufnahmegeräte
- Drohnen
- Waffen jeglicher Art (auch Schlagringe und Baseballschläger)
- Glasflaschen, Dosen, Haarspray, Deodosen oder ähnliche Gegenstände aus Aluminium, PET, Glas oder anderen zerbrechlichen Materialien
- Pyrotechnik (z. B. Feuerwerk, Wunderkerzen)
- Messer und ähnliche spitze Gegenstände
- Ski-/Skistöcke
- Regenschirme
- Lärminstrumente (z. B. Megafone, Gasdruckfanfaren, Ratschen, Pfeifen)
- Drogen und Stimulanzen jeder Art
- Alkoholische Getränke jeder Art
- Andere Objekte, die die Sicherheit oder das Ansehen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
Gibt es eine Zutrittskontrolle?
Ja, am Eingang zur Veranstaltungsstätte können Sicherheitskontrollen (durch die Aufsichtsperson(en)/ den Sicherheitsdienst/ das Ordnungspersonal/ sonstige ernannte Vertreter:innen der Veranstalterin (nachfolgend "Vertreter:innen der Veranstalterin") durchgeführt werden.
- Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Kleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch übermäßigen Alkoholkonsum oder das Mitführen verbotener Gegenstände), können den Zutritt verweigert bekommen.
Auch Personen, die eine Durchsuchung oder Ausweiskontrolle verweigern, wird der Zutritt untersagt.
Werden während der Veranstaltung Fotos oder Videos gemacht?
Ja, im Rahmen der Veranstaltung können durch oder im Auftrag von Lech Zürs Tourismus GmbH und Tourismusverband St. Anton Fotos und Videos erstellt werden.
- Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Presseberichte, soziale Medien, Publikationen und die Webseiten der Veranstalter verwendet werden.
Gelten beim Festival die Jugendschutzgesetze?
Ja, die Jugendschutzgesetze von Tirol und Vorarlberg gelten für die Teilnahme an den Konzerten und den Ausschank von alkoholischen Getränken.
Wie sieht es mit dem Gehörschutz aus?
Die während der Konzerte entstehenden Schallpegel können das Gehör gefährden. Wir empfehlen, geeigneten Gehörschutz zu verwenden.