SERVICE, INFO

Teilnahme an den Konzerten

Die Tanzcafé-Arlberg-Music-Festival Konzerte finden alle bei freiem Eintritt statt und können von allen ohne Voranmeldung besucht werden. Es gilt das Prinzip „first come first serve“. Wir empfehlen, rechtzeitig vor Ort zu sein.  

Die Konzerte im Skigebiet sind über die Skilifte zu erreichen. Personen, die keine Skipässe oder Tageskarten besitzen, können für die Konzerte im Skigebiet Einzelfahrten lösen. 

In den teilnehmenden Gastronomie-Betrieben ist es möglich, einen Tisch zu reservieren. Siehe dazu hier.  
Eine Tisch-Reservierung ist jedoch keine Voraussetzung für den Konzertbesuch. 

 

HAUSORDNUNG FESTIVALBÜHNEN

 

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung "Tanzcafé Arlberg Music Festival" (nachfolgend "Veranstaltung") in allen Veranstaltungsstätten Festivalbühne St.Anton (vor Tourismusverband St. Anton) und Festivalbühne Lech (Rüfiplatz) (nachfolgend "Veranstaltungsstätte"), veranstaltet durch Lech Zürs Tourismus GmbH und Tourismusverband St. Anton  (nachfolgend "Veranstalterin") und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher:innen, Veranstalter:in und deren Mitarbeiter:innen oder von diesen beauftragte Personen und Firmen).


Die Haus- oder Platzordnung wird an den Eingängen/ Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.

 

Geltungsbereich / Veranstaltungszeit

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung (von Einlassbeginn, täglich um 13:30 Uhr  bis eine Stunde nach Programmende bzw. dem Zeitpunkt, zu dem der letzte Besucher die Veranstaltungsstätte verlassen hat). Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen, insbesondere Warte- und Anstellflächen vor der Veranstaltungsstätte.

 

 

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt. 

 

Auf dem gesamten Festivalgelände gilt ein Verbot von folgenden Gegenständen:

 

  • Spiegelreflexkameras, Videokameras, oder sonstige professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte
  • Drohnen
  • Waffen jeder Art (auch Schlagringe und Baseballschläger)
  • Glasflaschen, Dosen (Getränke, Haarspray, Deodosen etc.) oder sonstige Gegenstände, die aus Aluminium, PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind.
  • pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk, Wunderkerzen etc.)
  • Messer und ähnliche spitze Gegenstände wie Nagelfeilen oder Schraubenzieher
  • Ski-/Skistöcke
  • Regenschirme
  • Lärminstrumente jeder Art wie z. B. Megafone, Gasdruckfanfaren, Ratschen, Pfeifen
  • Drogen und Stimulanzen jeder Art
  • alkoholische Getränke jeder Art
  • andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen der Künstler oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
     

Zutrittskontrollen / Aufenthalt

Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich im Zuge des Eintritts in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch die Aufsichtsperson(en)/ den Sicherheitsdienst/ das Ordnungspersonal/ sonstige ernannte Vertreter:innen der Veranstalterin (nachfolgend "Vertreter:innen der Veranstalterin") zu unterziehen.

 

Vertreter:innen der Veranstalterin sind berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Vertreter:innen des Veranstalters sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Dasselbe gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. 

 

Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch oder im Auftrag von Tourismusverband St. Anton und Lech Zürs Tourismus GmbH Fotografien und/oder Filme erstellt werden.

Jede Person, die die Veranstaltungsstätte betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden,  die zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der Veranstalter (Lech Zürs Tourismus GmbH, Tourismusverband St. Anton) veröffentlicht werden. Näheres zur Datenschutzerklärung Hier.

 

Jugendschutz

Für die Teilnahme an den Konzerten und den Ausschank von alkoholischen Getränken gelten die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze von Tirol und Vorarlberg. 

 

Gehörschutz
Der auftretende Schallpegel bei den Konzerten kann das Gehör gefährden.